Christian Wulff als Präsident ist verfassungswidrig??Neuwahlen in Niedersachsen!!

Ich tät da gern mal ein Problem haben….
Das Grundgesetz ist schon eine feine Sache , denn es regelt unter anderem auch wer denn überhaupt zum Präsidenten gewählt werden darf . Um es ganz kurz zu machen , ich habe da ein Verständnisproblem . Vielleich kann mich ja der ein oder andere juristisch gebildete Mensch ja aufklären . (per Mail an morleysmoker@googlemail.com)

Artikel 55

(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören .

(2)Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt,kein Gewerbe und kein Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmen angehören.
Der Mann , dessen erste Amtshandlung als MP in Niedersachsen die Streichung d
es Blindengeldes und kostenloser Schulbücher war , ist aber auch im Aufsichtsrat von VW!!
Sicherlich als Vertreter des Landes Niedersachsen , aber bleibt das auch so? Nach meiner Meinung hat es eine gewisse Schäbigkeit sich eine Hintertür offenzuhalten , denn seinen Rücktritt als MP wird er erst erklären wenn er gewählt wurde . Desweiteren ist es so , bei einem Rücktritt des MP gilt in Niedersachsen die Landesregierung als zurück getreten . Artikel 33 der Verfassung Niedersachsen ! Bedeutet auch ganz zwangsläufig NEUWAHLEN!!! Nix von wegen Herr X oder Frau Y „erbt“ einfach die Macht !!! Die Zeiten des Adels und die Vererbung der von Gott verliehenen Macht waren doch schon vorbei……oder???
Sicherlich gibt es in der momentanen Situation in der schwarz gelben Klicke niemanden der von einer anstehenden Landtagswahl viel zu erhoffen hätte . Mit schönen Grüssen aus Berlin !!!
Für rechtlich unbedenklich hält das absurde Schauspiel übrigens der Verfassungsrechtler Wolfgang Hoffmann-Riem Link zur Tagesschau

Bleibt also nur abwarten……………….

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